URlaub als GREnzgänger: Was ist der Urlaubsanspruch?
Alles, was du zum Urlaubsanspruch als Grenzgänger in der Schweiz wissen musst.
Wer in der Schweiz arbeitet, hat auch Anspruch auf Ferien.
Das gilt für alle – egal ob du in Zürich, Genf oder als Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich oder Österreich pendelst. Der gesetzliche Rahmen ist klar geregelt, aber viele Details hängen von deiner Branche, deinem Arbeitsvertrag und deinem Wohnort ab.
Damit du genau weisst, worauf du Anspruch hast, wie viele Urlaubstage dir zustehen und was passiert, wenn du krank wirst oder im Homeoffice arbeitest, findest du hier alle wichtigen Infos.
In diesem Beitrag

Wie ist der Urlaubsanspruch von Grenzgängern in der Schweiz?
Grenzgänger haben grundsätzlich dieselben Ferienansprüche wie alle anderen Arbeitnehmenden in der Schweiz. Entscheidend ist das Obligationenrecht (OR), genauer gesagt Artikel 329a. Dort steht: Wer unter 20 Jahre alt ist, bekommt 5 Wochen Ferien pro Jahr.
Wer älter ist, hat Anspruch auf mindestens 4 Wochen – also 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Das gilt unabhängig vom Wohnsitz oder davon, ob du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest. Wenn du also drei Tage pro Woche arbeitest, bekommst du 3 × 4 = 12 Urlaubstage im Jahr. Bei Teilzeitmodellen wird der Anspruch proportional berechnet. Diese Regelung gilt für alle – auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Was viele nicht wissen: In einigen Branchen gibt es Kollektivverträge, die zusätzliche Ferientage gewähren.
Zum Beispiel im Bankensektor – dort sind 5 Wochen für alle ab 50 Jahren Standard. In der Pharmaindustrie bekommst du mit wachsender Betriebszugehörigkeit ebenfalls mehr Urlaub. Es lohnt sich also, deinen Vertrag genau zu lesen oder beim Arbeitgeber nachzufragen.
Wie viele Urlaubstage hat man in der Schweiz?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 4 Wochen pro Jahr.
Für Jugendliche unter 20 Jahren sind es 5 Wochen. Das entspricht bei einer normalen Fünf-Tage-Woche 20 beziehungsweise 25 Arbeitstagen. Viele Betriebe – gerade grössere Unternehmen – gewähren aber freiwillig mehr, teilweise auch 5 oder 6 Wochen. Vor allem ältere Mitarbeitende profitieren davon.
Wenn du während des Jahres ein- oder austrittst, wird dein Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Beispiel: Du beginnst am 1. Juni und hättest Anspruch auf 20 Tage im Jahr. Dann bekommst du (20 ÷ 12) × 7 = rund 11,7 Tage – auf 11 oder 12 Tage gerundet. Auch bei Kündigung muss der offene Urlaubsanspruch ausgezahlt werden. Dabei gilt als Faustregel: 1 Ferientag = 8,33 % deines Monatslohns.
Ein Beispiel: Du verdienst 6000 Franken im Monat und hast 5 nicht genommene Urlaubstage übrig. Dann bekommst du 6000 × 0,0833 × 5 = 2499 Franken ausbezahlt.
| Gesetzlicher Mindesturlaub | 4 Wochen (20 Arbeitstage) ab dem 20. Lebensjahr |
| Urlaubsanspruch unter 20 Jahren | 5 Wochen (25 Arbeitstage) |
| Teilzeitbeschäftigung | Urlaub proportional zum Arbeitspensum (z. B. 3 Arbeitstage/Woche = 12 Urlaubstage pro Jahr) |
| Branchenübliche Erweiterungen | Oft 5 Wochen ab 50 Jahren, je nach GAV oder Arbeitsvertrag |
| Krankheit während Urlaub | Krankheitstage zählen nicht als Urlaub, wenn Arztzeugnis vorliegt |
| Unterjährige Anstellung | Urlaub wird anteilig berechnet (z. B. 20 ÷ 12 × Monate Beschäftigung) |
| Auszahlung von Ferien | Nur bei Vertragsende erlaubt, 8,33 % des Monatslohns pro Ferientag |
| Verjährung | Urlaub verfällt nach 5 Jahren ab Ende des betreffenden Dienstjahres |
| Feiertage während des Urlaubs | Werden nicht als Urlaubstage gezählt |
Was passiert bei Krankheit oder Feiertagen im Urlaub?
Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, zählen die betroffenen Tage nicht als Ferientage – vorausgesetzt, du legst ein Arztzeugnis vor. Die Tage musst du später nachholen.
Wichtig: Feiertage zählen nicht als Urlaub. Fällt Weihnachten auf einen Arbeitstag, musst du diesen Tag nicht vom Ferienkonto abziehen. Aber: Wenn dein Betrieb zwischen Weihnachten und Neujahr schliesst, musst du dafür Ferien einreichen – ausser es ist anders geregelt.
Für besondere Anlässe gibt es auch Sonderurlaub. Bei einer Hochzeit stehen dir in der Regel 1 bis 2 Tage zu. Beim Todesfall naher Angehöriger 2 bis 3 Tage. Bei einem Umzug meistens 1 Tag. Diese Regelungen hängen oft vom Arbeitgeber oder dem Gesamtarbeitsvertrag ab.
Was gilt für Homeoffice und Telearbeit?
Ab 2025 gibt es neue Regeln für Grenzgänger im Homeoffice.
Du darfst bis zu 24 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten, ohne dass sich steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich etwas ändert. Überschreitest du diese Grenze, kann dein Wohnsitzstaat (z. B. Deutschland oder Frankreich) das Besteuerungsrecht übernehmen.
Das betrifft zwar nicht direkt deinen Urlaubsanspruch, kann aber Einfluss auf deine Abrechnungen und deinen Grenzgängerstatus haben. Arbeitgeber müssen deine Homeoffice-Tage quartalsweise dokumentieren und melden.
Wie steht die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern da?
Im Vergleich zu Deutschland oder Frankreich ist der gesetzliche Mindesturlaub in der Schweiz eher knapp. In Deutschland sind es 24 Werktage, in Frankreich sogar 30 Tage. Dafür sind in der Schweiz viele Verträge grosszügiger – gerade für langjährige Mitarbeitende oder ältere Personen.
| Land | Mindesturlaub (Vollzeit) | Besonderheiten |
| Schweiz | 20–25 Tage | Altersabhängige Staffelung |
| Deutschland | 24 Werktage | 6-monatige Wartezeit für vollen Anspruch |
| Frankreich | 30 Tage | Keine Mindestbeschäftigungsdauer |
| Belgien | 20 Tage | Berechnung basierend auf Vorjahresarbeit |
Ein weiterer Unterschied: In Deutschland musst du oft sechs Monate warten, bis du den vollen Urlaubsanspruch hast. In der Schweiz gilt der Anspruch anteilig ab dem ersten Arbeitstag. Und: Ferien dürfen während der Anstellung nicht einfach ausbezahlt werden.
Das geht nur, wenn du das Unternehmen verlässt.
Fazit
Der gesetzliche Urlaubsanspruch in der Schweiz ist klar geregelt – 4 Wochen für Erwachsene, 5 Wochen für Jugendliche. Als Grenzgänger gelten für dich dieselben Rechte wie für alle anderen. Die genaue Anzahl deiner Urlaubstage hängt aber von deinem Pensum, dem Eintrittsdatum, deinem Alter und oft auch vom GAV oder Arbeitsvertrag ab.
Wenn du im Homeoffice arbeitest, solltest du ab 2025 die 24-Tage-Grenze im Blick behalten – sonst könnte es steuerlich kompliziert werden. Und wenn du krank wirst oder Feiertage während des Urlaubs fallen, hast du Anspruch darauf, diese Tage zurückzubekommen.
Auch wenn die Schweiz beim Mindesturlaub etwas zurückhaltender ist als Nachbarländer, holen viele Betriebe das mit freiwilligen Zusatzferien wieder auf. Wichtig ist: Sprich mit deinem Arbeitgeber, lies deinen Vertrag genau – und nimm deine Ferien. Denn wer sich erholt, arbeitet am Ende besser.







