Hauskauf in der Schweiz als Deutscher: Das musst du wissen
Ein Ratgeber für Deutsche, die überlegen eine Immobilie in der Schweiz zu kaufen
Wer als Deutscher ein Haus in der Schweiz kaufen möchte, muss sich durch ein echtes Regelwerk kämpfen. Und das beginnt nicht erst beim Notartermin – sondern beim Aufenthaltsstatus, der Lex Koller, den steuerlichen Fallstricken und kantonalen Sonderregelungen. Deshalb hier: Der große Überblick – fundiert, ausführlich, verständlich. Ohne Schönreden, ohne Halbwissen.
In diesem Beitrag

Rechtliche Grundlage zum Hauskauf in der Schweiz: Wer darf ein Haus kaufen?
Wenn es um den Hauskauf in der Schweiz durch Ausländer geht, fällt ein Name sofort: Lex Koller. Das Gesetz, offiziell als Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) bekannt, schützt Schweizer Boden davor, zu stark in ausländische Hände zu geraten. Es wurde nach dem früheren Bundesrat Arnold Koller benannt, der 1983 eine große Gesetzesreform anstieß.
Die Regel ist einfach: Wer als „Person im Ausland“ gilt, braucht für den Immobilienerwerb in der Schweiz grundsätzlich eine kantonale Bewilligung. Zuständig dafür ist die Behörde im jeweiligen Kanton, in dem sich das Grundstück oder Haus befindet. Ohne eine solche Bewilligung darf die Immobilie nicht gekauft oder bebaut werden – auch dann nicht, wenn der Kauf bereits notariell beglaubigt ist.
Wer gilt als „Person im Ausland“?
Die Lex Koller definiert sehr genau, wer unter diese Einschränkung fällt. Als „Person im Ausland“ gelten:
- Alle ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland
- Staatsangehörige von Nicht-EU/EFTA-Staaten, die zwar in der Schweiz wohnen, aber keine Niederlassungsbewilligung C besitzen
- Juristische Personen mit Sitz im Ausland
- Schweizer Unternehmen, die von Personen im Ausland beherrscht werden (z. B. Holdingstrukturen mit ausländischen Eigentümern)
Für all diese Gruppen gilt: Ein Hauskauf in der Schweiz ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung möglich – und diese wird nicht in jedem Fall gewährt. Insbesondere bei Wohnimmobilien (z. B. Einfamilienhäuser oder Ferienwohnungen) sind die Hürden hoch.
Wer darf in der Schweiz ohne Bewilligung ein Haus kaufen?
Nicht alle Ausländer sind automatisch ausgeschlossen. Es gibt auch Personengruppen, die keine Genehmigung für den Hauskauf in der Schweiz benötigen. Dazu gehören:
- Schweizer Staatsangehörige, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland wohnen
- Doppelbürger, die auch den Schweizer Pass haben
- Staatsangehörige aus EU- und EFTA-Staaten, wenn sie einen rechtmäßigen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz nachweisen können – das ist meist der Fall mit einer Aufenthaltsbewilligung B, C oder L
- Staatsangehörige anderer Länder (Drittstaaten), wenn sie eine gültige Niederlassungsbewilligung C besitzen und tatsächlich in der Schweiz wohnen
Für diese Gruppen gilt: Sie sind der Lex Koller nicht unterstellt. Sie können ohne weitere Hürden Wohneigentum kaufen, auch Hauptwohnsitze.
Hauskauf in der Schweiz als Grenzgänger: Das sind deine Möglichkeiten
Wenn du in Deutschland, Frankreich oder Italien wohnst und in der Schweiz arbeitest, hast du einen speziellen Status: Grenzgänger mit G-Bewilligung. Und für dich gelten beim Immobilienkauf in der Schweiz besondere Regeln – vor allem, wenn du überlegst, dir eine Wohnung oder ein Haus in der Nähe deines Arbeitsortes zu kaufen.
Die gute Nachricht: Es gibt eine Ausnahmeregelung. Die weniger gute: Sie ist eng gefasst.
Wer gilt überhaupt als Grenzgänger?
Laut Freizügigkeitsabkommen bist du Grenzgänger, wenn du in einem EU-/EFTA-Land wohnst, in der Schweiz arbeitest und mindestens einmal pro Woche zurück an deinen Wohnort pendelst. In der Praxis betrifft das vor allem Leute, die aus Deutschland, Frankreich oder Italien täglich zur Arbeit über die Grenze fahren – oder eben regelmäßig am Wochenende.
Hauskauf in der Schweiz in der Nähe des Arbeitsortes
Als Grenzgänger darfst du in der Schweiz grundsätzlich keine Wohnimmobilie ohne Bewilligung kaufen – es sei denn, du möchtest eine Zweitwohnung in der Nähe deines Arbeitsortes erwerben. Genau das erlaubt die sogenannte Lex Koller, Art. 7 lit. j BewG. Diese Ausnahme gilt nur für EU- oder EFTA-Bürger mit G-Bewilligung.
Aber Achtung: Diese Zweitwohnung darf nicht irgendwo in der Schweiz liegen. Sie muss nachweislich in der Region deines Arbeitsortes sein. Das prüfen die Behörden sehr genau. In einem Fall wurde ein Antrag abgelehnt, weil das Wunschobjekt mehr als 200 Kilometer entfernt vom Arbeitsort lag und die Anreise über drei Stunden dauerte.
Für den Gesetzgeber war klar: Das ist nicht mehr „Region“, sondern Pendelstrecke XXL – und damit nicht zulässig.
Was hat sich seit 2007 für den Hauskauf in der Schweiz geändert?
Früher durften Grenzgänger nur in bestimmten Zonen nahe der Grenze arbeiten und damit auch nur in diesen Regionen Immobilien kaufen. Doch seit dem 1. Juni 2007 – also fünf Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens – wurde diese Regel gelockert: Grenzgänger dürfen heute in der ganzen Schweiz arbeiten. Und damit ist auch der potenzielle Radius für einen legalen Immobilienkauf als Zweitwohnung deutlich größer geworden – aber immer noch an den Arbeitsort gekoppelt.
Weitere Ausnahmen für den Hauskauf in der Schweiz, die für dich interessant sein könnten
Es gibt auch Fälle, in denen keine Bewilligung nötig ist, obwohl du offiziell als Person im Ausland giltst:
- Hauptwohnsitz: Wenn du ganz offiziell in die Schweiz ziehst und dort deinen Lebensmittelpunkt begründest (inkl. Anmeldung), darfst du ohne Bewilligung ein Haus oder eine Wohnung als Hauptwohnsitz kaufen. Das gilt auch für Bauland – aber nur, wenn du innerhalb eines Jahres mit dem Bau beginnst.
- Gewerbliche Nutzung: Kaufst du eine Immobilie nicht zum Wohnen, sondern z. B. für dein Restaurant, dein Büro oder dein Hotel in der Schweiz, brauchst du ebenfalls keine Bewilligung – solange die Nutzung klar betrieblich ist. Kapitalanlagen, reine Vermietungsobjekte oder spekulative Käufe sind davon ausgenommen.
Wenn du Grenzgänger bist und mit dem Gedanken spielst, in der Schweiz eine Immobilie zu kaufen, hast du unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich die Möglichkeit dazu. Die wichtigste Bedingung: Die Immobilie muss eine Zweitwohnung sein und in der Region deines Arbeitsortes liegen.
Alles andere – z. B. ein Kauf weit entfernt vom Job oder als Kapitalanlage – wird ohne Bewilligung nicht genehmigt. Und eine solche Bewilligung ist selten. Am besten sprichst du vor dem Kauf mit der kantonalen Bewilligungsbehörde.
Denn bei Immobilienkäufen in der Schweiz gilt: Ein klarer Status spart später viel Ärger.
So läuft der Hauskauf in der Schweiz in der Praxis ab
Wer als Grenzgänger eine Wohnung oder ein Haus in der Schweiz kaufen will, muss mehr beachten als den Preis pro Quadratmeter. Es geht um rechtliche Hürden, regionale Einschränkungen, Bewilligungen und jede Menge Papierkram. Der Kauf ist möglich – aber nur unter klaren Bedingungen.
1. Vor dem Kauf: Status klären und Voraussetzungen prüfen
Bevor du überhaupt mit der Immobiliensuche startest, brauchst du den offiziellen Grenzgängerstatus – also eine G-Bewilligung. Diese bekommst du, wenn du in einem EU-/EFTA-Land wohnst, in der Schweiz arbeitest und mindestens einmal pro Woche zurückpendelst. Ohne diese Bewilligung ist der Kauf als Grenzgänger nicht möglich.
Laut Lex Koller darfst du als Grenzgänger eine selbstgenutzte Zweitwohnung in der Region deines Arbeitsortes kaufen – aber nur, wenn sie wirklich in der Nähe liegt. Die Behörden prüfen Entfernung und Fahrzeit genau. Alles über 200 km oder mehr als 90 Minuten Fahrtzeit gilt meist schon als zu weit weg und wird abgelehnt.
Auch finanziell solltest du vorbereitet sein: Schweizer Banken verlangen mindestens 20 % Eigenkapital, davon 10 % in bar. Alternativ kannst du auch über eine deutsche Bank finanzieren – einfacher ist es aber oft mit einem Schweizer Institut, wenn dein Einkommen überwiegend aus der Schweiz stammt.
2. Immobiliensuche: Lage, Lage, Lage – und Legalität
Die Region des Arbeitsortes ist gesetzlich Voraussetzung. Was genau zur „Region“ zählt, entscheidet der Kanton. Als grobe Faustregel gelten 50 km Umkreis oder 90 Minuten Pendelzeit als akzeptabel. Wer weiter weg kaufen will, fällt raus.
Wichtig: Nicht jede Immobilie ist erlaubt. Ferienwohnungen, Apparthotels oder reine Kapitalanlagen sind ausgeschlossen. Nur selbstgenutzte Zweitwohnungen sind bewilligungsfrei erlaubt.
Vor dem Kauf also unbedingt prüfen:
- Liegt das Objekt innerhalb des erlaubten Radius?
- Gibt es Grundbucheinträge wie Hypotheken oder Wegerechte?
- Ist eine Nutzung als Zweitwohnung realistisch und erlaubt?
3. Vertrag & Notar: Das Kleingedruckte ist für den Hauskauf in der Schweiz entscheidend
Ein Kaufvertrag in der Schweiz muss notariell beurkundet werden. Und bei Grenzgängern sind ein paar Dinge besonders wichtig:
- Die Wohnung muss als selbstgenutzte Zweitwohnung im Vertrag definiert sein.
- Es muss ausdrücklich festgehalten werden, dass sie nicht vermietet oder gewerblich genutzt werden darf.
- Der Standort muss klar in der Arbeitsregion liegen.
Zum Notartermin bringst du:
- deine G-Bewilligung
- einen Nachweis deines Hauptwohnsitzes im Ausland
Der Notar prüft alles, meldet den Kauf ans Grundbuch und kümmert sich um die Anmeldung.
4. Finanzierung, Nebenkosten & Zahlung beim Hauskauf in der Schweiz
Schweizer Hypotheken bestehen oft aus zwei Teilen:
- 1. Hypothek: bis ca. 65–67 % des Immobilienwerts
- 2. Hypothek: weitere 10–15 %, aber mit höheren Zinsen
Banken erwarten, dass mindestens 50 % deines Einkommens aus der Schweiz kommt. Wer das nicht erfüllen kann, bekommt schlechtere Konditionen oder muss sich im Ausland um die Finanzierung kümmern.
Zusätzlich zum Kaufpreis kommen:
- Notar- und Grundbuchkosten: 0,1–0,5 %
- Grunderwerbsteuer: z. B. 3 % in Zürich
- Maklerprovision (sofern beteiligt): bis zu 3 %
5. Grundbucheintrag & Übergabe
Nach dem Notartermin meldet dieser den Kauf beim Grundbuchamt an. Die Eintragung dauert je nach Kanton zwischen 2 und 6 Wochen.
Sobald das erledigt ist, folgt die Schlüsselübergabe. Mit ihr geht das Risiko (z. B. bei Schäden oder Einbruch) auf dich über. Wichtig: Lass ein Übergabeprotokoll erstellen – zur Sicherheit für beide Seiten.
6. Nach dem Hauskauf in der Schweiz: Meldepflichten & Steuern
Als Grenzgänger mit Zweitwohnung musst du dich bei der Gemeinde in der Schweiz anmelden – ohne deinen Hauptwohnsitz im Ausland aufzugeben. Sonst riskierst du den Verlust deines Grenzgängerstatus.
Steuerlich gilt:
- Im Wohnsitzland (z. B. Deutschland) musst du die Immobilie in deiner Steuererklärung angeben.
- In der Schweiz fällt Grundsteuer an, aber keine Vermögenssteuer, solange du die Wohnung nicht vermietest.
Der Immobilienkauf als Grenzgänger ist möglich – aber nur unter klaren Spielregeln. Du brauchst den richtigen Aufenthaltsstatus, eine passende Immobilie nahe deines Arbeitsortes und solide finanzielle Planung. Alles andere kann schnell teuer oder kompliziert werden. Wer gut vorbereitet ist, kann sich aber über ein Stück Schweiz auf Zeit freuen.
Steuerliche Folgen von einem Hauskauf in der Schweiz als Grenzgänger
Wer als Grenzgänger eine Immobilie in der Schweiz kauft, muss mit einer Reihe steuerlicher Besonderheiten rechnen – auf beiden Seiten der Grenze. Neben kantonalen Abgaben spielen auch fiktive Einkommen, Vermögenssteuer und internationale Vereinbarungen eine Rolle.
Ab 2025 ändert sich zudem einiges durch die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts.
Eigenmietwert und Vermögenssteuer
Wenn du als Grenzgänger eine Zweitwohnung in der Schweiz kaufst, behandelt der Schweizer Fiskus das so, als würdest du dafür Miete zahlen – und genau diese fiktive Miete, der sogenannte Eigenmietwert, musst du als Einkommen versteuern.
Wie hoch das ausfällt, hängt vom Kanton ab. In Zürich liegt der Satz aktuell bei:
- 3,5 % des Vermögenssteuerwerts für Einfamilienhäuser
- 4,25 % für Eigentumswohnungen
Beispiel: Bei einem Vermögenssteuerwert von 1,21 Mio. CHF ergibt sich ein Eigenmietwert von 42.350 CHF im Jahr, der zum steuerbaren Einkommen gezählt wird. Wird die Immobilie teilweise vermietet, wird der Eigenmietwert anteilig gekürzt.
Zusätzlich fällt in der Schweiz eine Vermögenssteuer an – auch für Ausländer mit Zweitwohnung. Die Basis für die Berechnung liegt meist zwischen 60–80 % des Verkehrswerts. Deine Hypothekarschulden werden vom steuerbaren Vermögen abgezogen.
Beispiel: Eine Immobilie mit Verkehrswert von 1 Mio. CHF, bei 70 % Steuerbasis → 700.000 CHF steuerbares Vermögen. Der Steuersatz variiert je nach Kanton: In Zürich liegt er zwischen 0,1 und 3 %.
Transaktionskosten: Das musst du beim Kauf direkt bezahlen
Beim Hauskauf selbst fallen einmalige Steuern und Gebühren an.
Die wichtigsten:
- Handänderungssteuer: Diese wird beim Eigentümerwechsel fällig – in Zürich und Aargau liegt sie bei 0 %, in Basel-Stadt bei 3,0 %, im Kanton Bern bei 1,8 % (dort gibt’s bis 800.000 CHF Freibetrag für Erstwohnungen), in Neuenburg sogar bei 3,3 %.
- Grundbuch- und Notargebühren: Diese bewegen sich in der Regel zwischen 0,1–0,5 % des Kaufpreises.
Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 800.000 CHF kannst du mit Nebenkosten von 8.000 bis 12.000 CHF rechnen, je nach Kanton.
So kannst du deine Steuerlast senken
Schweizer Steuerrecht lässt Spielraum für gezielte Entlastung:
- Hypothekarzinsen: Diese kannst du in voller Höhe als Schuldzins abziehen. Beispiel: Bei einem Kredit von 500.000 CHF und 4 % Zins → 20.000 CHF steuerlich abziehbar.
- Unterhaltskosten: Werterhaltende Renovationen (z. B. Heizung erneuern, Fenster tauschen) kannst du wahlweise pauschal oder effektiv abziehen. Modernisierungen, die den Wert steigern, zählen allerdings nicht.
Was nicht geht: Als Grenzgänger kannst du in der Schweiz keine Beiträge an die Säule 3a (private Altersvorsorge) abziehen. Nur Wochenaufenthalter mit steuerlicher Ansässigkeit in der Schweiz können hier teilweise profitieren.
Grenzüberschreitende Steuerfragen: Wo wirst du wie besteuert?
Dein Einkommen aus der Schweiz wird mit 4,5 % Quellensteuer belastet. Diese wird direkt vom Lohn abgezogen – z. B. bei einem Jahresbrutto von 80.000 CHF → 3.600 CHF Quellensteuer. In Deutschland kannst du diese anrechnen lassen – das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen.
Achtung bei der 60-Tage-Regel: Wer über 60 Arbeitstage im Jahr in der Schweiz verbringt (z. B. durch Dienstreisen), riskiert, dass die Schweiz das gesamte Einkommen besteuert. Das gilt vor allem bei mehr als 100 km Entfernung oder über 1,5 Stunden Pendelzeit. Du musst im Zweifel nachweisen, dass dein Lebensmittelpunkt weiterhin im Ausland liegt – z. B. durch Meldebescheinigung und Mietvertrag.
Neue Änderungen: Objektsteuer kommt, Eigenmietwert geht
Ab 2025 wird der Eigenmietwert für Zweitwohnungen abgeschafft – stattdessen führt die Schweiz die sogenannte Objektsteuer ein. Diese basiert auf dem steuerlichen Wert der Immobilie und soll das Steueraufkommen für die Gemeinden sichern. Der genaue Satz hängt vom Kanton und der Gemeinde ab.
Für viele bedeutet das eine leichte Steuererhöhung, vor allem in beliebten Touristengebieten oder Kantonen mit hohen Immobilienwerten.
Gleichzeitig wird weiter an einer Lösung für grenzüberschreitende Vorsorgebeiträge gearbeitet – echte Grenzgänger bleiben jedoch meist außen vor, wenn es um Steuerabzüge für Säule 3a geht.
Fazit: Hauskauf in der Schweiz ist nur mit Plan und strategischem Weitblick sinnvoll
Ein Immobilienkauf in der Schweiz ist für Grenzgänger grundsätzlich erlaubt, aber an klare gesetzliche Vorgaben gebunden. Wer aus Deutschland, Frankreich, Italien oder einem anderen EU-/EFTA-Staat in der Schweiz arbeitet und eine sogenannte G-Bewilligung besitzt, darf unter bestimmten Bedingungen eine Zweitwohnung in der Nähe des Arbeitsortes kaufen – ohne zusätzliche Genehmigung.
Entscheidend ist dabei nicht nur der Pendlerstatus, sondern auch, dass die Immobilie selbst genutzt wird und nicht vermietet werden darf. Die Behörden prüfen streng, ob die Immobilie zur „Region des Arbeitsortes“ gehört – eine zu grosse Distanz kann den Kauf verhindern.
Auch steuerlich ist der Hauskauf kein Selbstläufer.
Der sogenannte Eigenmietwert wird als fiktives Einkommen versteuert, und es fallen Vermögenssteuern, Handänderungssteuern, Notargebühren sowie Grundbuchkosten an – je nach Kanton in ganz unterschiedlicher Höhe. Wer clever plant, kann mit Hypothekarzinsabzügen und dem Abzug von Unterhaltskosten Steuern sparen. Trotzdem bleibt der grenzüberschreitende Immobilienkauf komplex – wer keine Fehler machen will, sollte sich frühzeitig professionell beraten lassen.
Das brauchst du als Grenzgänger für den Immobilienkauf in der Schweiz:
- Gültige G-Bewilligung und Hauptwohnsitz im Ausland
- Zweitwohnung in der Region deines Schweizer Arbeitsortes
- Keine Vermietung erlaubt – nur Selbstnutzung
- Mind. 20 % Eigenkapital, davon 10 % als liquide Mittel
- Hypothek bei Schweizer Bank oft möglich, aber mit Bedingungen
- Notarvertrag mit Standort- und Nutzungsbindung
- Grundbuch- und Notargebühren (0,1–0,5 % vom Kaufpreis)
- Handänderungssteuer, je nach Kanton (0–3,3 %)
- Eigenmietwert als steuerliches Einkommen versteuern
- Vermögenssteuer auf den Immobilienwert (abzgl. Hypothek)
- Zweitwohnsitz anmelden, Hauptwohnsitz im Ausland behalten
- Regelmässig zurückpendeln, um Grenzgängerstatus nicht zu verlieren
- Doppelbesteuerung beachten (CH/DE) – besonders bei Einkommen und Immobilieneigentum
- Zukünftig: Objektsteuer statt Eigenmietwert für Zweitwohnungen ab 2025
FAQ – Hauskauf in der Schweiz
Ja, wenn du keinen Wohnsitz in der Schweiz hast. Ohne Aufenthaltsbewilligung B, C oder L gilt die Lex Koller, die den Immobilienerwerb stark einschränkt. Für Ferienimmobilien oder Betriebsgrundstücke gibt es teils Ausnahmen – aber auch die unterliegen strengen Regeln.
Die Lex Koller regelt, ob und unter welchen Bedingungen Ausländer in der Schweiz Grundstücke oder Immobilien kaufen dürfen. Wer in der Schweiz lebt (mit B- oder C-Bewilligung), wird Schweizern gleichgestellt. Wer nicht dort lebt, braucht eine spezielle Genehmigung – und bekommt sie oft nicht.
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen: Du brauchst eine G-Bewilligung und darfst die Immobilie nur selbst nutzen – keine Vermietung, keine Spekulation. Außerdem muss sie in der Nähe deines Arbeitsortes liegen und von den kantonalen Vorgaben gedeckt sein.
Mehr zur G-Bewilligung kannst du in diesem Beitrag nachlesen.
Unter bestimmten Voraussetzungen: Ja. Aber nur in offiziellen Tourismusgemeinden und nur, wenn es sich um eine bestehende Altimmobilie handelt (vor 2012 gebaut). Neubauten sind durch das Zweitwohnungsgesetz stark eingeschränkt.
In der Regel 20–30 % des Kaufpreises. Zudem verlangen viele Banken, dass mindestens 50 % deines Einkommens aus der Schweiz stammt. Sonst kann es schwierig oder teurer werden.
Ja. Die Schweiz erhebt eine Verrechnungssteuer von 35 % auf Mieteinnahmen. Diese kannst du dir über die deutsche Steuererklärung teilweise anrechnen lassen – vorausgesetzt, du deklarierst alles korrekt.
Rechne mit 1–1,5 % des Immobilienwerts pro Jahr für Nebenkosten. Bei Ferienwohnungen können zusätzliche Verwaltungskosten von 10–15 % der Mieteinnahmen anfallen.
Nur, wenn du in der Schweiz wohnst oder sehr genau in die Lex Koller fällst. Als in Deutschland lebender Investor brauchst du eine Bewilligung – und erhältst sie nur unter strengen Bedingungen. Reine Kapitalanlage ist ohne Bezug zur Schweiz oft nicht erlaubt.
Dann drohen empfindliche Strafen, bis hin zur Rückabwicklung des Kaufs. Behörden kontrollieren zunehmend streng – besonders bei Ferienimmobilien. Halbwissen oder „einfach mal machen“ ist hier riskant.
Für viele ja – wenn sie dort leben, arbeiten oder langfristig planen. Rechtssicherheit, Stabilität und Werterhalt sind Pluspunkte. Ohne Aufenthaltsstatus und ohne Beratung kann der Kauf aber schnell zur teuren Fehlinvestition werden.







