Kostenfreies Webinar: Krankenversicherung für Grenzgänger | 03.08.2026 – jetzt anmelden


  • 15.05.2025

  • aktualisiert am 12.05.2026

Ja, wenn du keinen Wohnsitz in der Schweiz hast. Ohne Aufenthaltsbewilligung B, C oder L gilt die Lex Koller, die den Immobilienerwerb stark einschränkt. Für Ferienimmobilien oder Betriebsgrundstücke gibt es teils Ausnahmen – aber auch die unterliegen strengen Regeln.

Die Lex Koller regelt, ob und unter welchen Bedingungen Ausländer in der Schweiz Grundstücke oder Immobilien kaufen dürfen. Wer in der Schweiz lebt (mit B- oder C-Bewilligung), wird Schweizern gleichgestellt. Wer nicht dort lebt, braucht eine spezielle Genehmigung – und bekommt sie oft nicht.

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen: Du brauchst eine G-Bewilligung und darfst die Immobilie nur selbst nutzen – keine Vermietung, keine Spekulation. Außerdem muss sie in der Nähe deines Arbeitsortes liegen und von den kantonalen Vorgaben gedeckt sein.

Mehr zur G-Bewilligung kannst du in diesem Beitrag nachlesen.

Unter bestimmten Voraussetzungen: Ja. Aber nur in offiziellen Tourismusgemeinden und nur, wenn es sich um eine bestehende Altimmobilie handelt (vor 2012 gebaut). Neubauten sind durch das Zweitwohnungsgesetz stark eingeschränkt.

In der Regel 20–30 % des Kaufpreises. Zudem verlangen viele Banken, dass mindestens 50 % deines Einkommens aus der Schweiz stammt. Sonst kann es schwierig oder teurer werden.

Ja. Die Schweiz erhebt eine Verrechnungssteuer von 35 % auf Mieteinnahmen. Diese kannst du dir über die deutsche Steuererklärung teilweise anrechnen lassen – vorausgesetzt, du deklarierst alles korrekt.

Rechne mit 1–1,5 % des Immobilienwerts pro Jahr für Nebenkosten. Bei Ferienwohnungen können zusätzliche Verwaltungskosten von 10–15 % der Mieteinnahmen anfallen.

Nur, wenn du in der Schweiz wohnst oder sehr genau in die Lex Koller fällst. Als in Deutschland lebender Investor brauchst du eine Bewilligung – und erhältst sie nur unter strengen Bedingungen. Reine Kapitalanlage ist ohne Bezug zur Schweiz oft nicht erlaubt.

Dann drohen empfindliche Strafen, bis hin zur Rückabwicklung des Kaufs. Behörden kontrollieren zunehmend streng – besonders bei Ferienimmobilien. Halbwissen oder „einfach mal machen“ ist hier riskant.

Für viele ja – wenn sie dort leben, arbeiten oder langfristig planen. Rechtssicherheit, Stabilität und Werterhalt sind Pluspunkte. Ohne Aufenthaltsstatus und ohne Beratung kann der Kauf aber schnell zur teuren Fehlinvestition werden.

Geldbörse mit Banknoten und Münzen, Debitkarte, Smartphone mit Banking-App und ein Reisepass auf einem Tisch

Du arbeitest in der Schweiz, wohnst aber in Deutschland. Das bedeutet: zwei Währungen, zwei Bankensysteme und eine Menge Fragen rund ums Thema Geld. Das richtige Bankkonto kann dir im Alltag viel Aufwand sparen und gleichzeitig echte Kosten reduzieren. In diesem Beitrag erfährst du, warum du als Grenzgänger überhaupt ein Schweizer Konto brauchst, worauf du bei […]

Grenzgänger auf dem Weg in die Schweiz über eine Brücke an der deutsch-schweizerischen Grenze

Du wechselst deinen Arbeitgeber in der Schweiz und fragst dich, was das für deine Grenzgängerbewilligung bedeutet? Viele Grenzgänger unterschätzen die Meldepflichten und Fristen, die dabei gelten. Ein Fehler kann schnell zu Lücken im Versicherungsschutz oder im Aufenthaltsstatus führen. In diesem Beitrag erfährst du, was bei einem Arbeitgeberwechsel mit deiner Grenzgängerbewilligung passiert, welche Fristen und Dokumente […]

zum Anfang