Grenzgängerbewilligung für die Schweiz: So bekommst du den Ausweis G
… ganz ohne Stress
Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, braucht mehr als nur Motivation und einen Arbeitsvertrag – man braucht vor allem eins: den richtigen Papierkram.
Die sogenannte Grenzgängerbewilligung, auch bekannt als Ausweis G, ist das zentrale Dokument, das deinen rechtlichen Status regelt. Klingt erstmal nach viel Bürokratie – ist es auch. Aber: Wenn du weißt, welche Unterlagen du brauchst, wo du sie herbekommst und wie das Ganze abläuft, ist es halb so schlimm.
Und genau dafür ist dieser Überblick gedacht.
In diesem Beitrag
Was ist die Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) in der Schweiz?
Mit dem Ausweis G bekommst du das Recht, in der Schweiz zu arbeiten, ohne deinen Hauptwohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Die Bedingung ist: Du musst mindestens einmal pro Woche an deinen Wohnort im Ausland zurückkehren – also zum Beispiel Freitagabend nach Hause nach Deutschland fahren und Sonntag wieder zurück zur Arbeit.
Wer kann den Ausweis G bekommen?
Der Ausweis G richtet sich an zwei Gruppen:
- Drittstaatsangehörige (z. B. aus Serbien, Marokko, Indien): Hier gelten strengere Regeln. Die Person muss in einer staatlich anerkannten Grenzzone wohnen (z. B. 30 km hinter der Grenze) und in einer Schweizer Grenzregion arbeiten. Außerdem braucht man eine Arbeitsbewilligung – und das ist nicht leicht zu bekommen.
- EU- und EFTA-Bürger (also z. B. Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich):
Die können seit dem Freizügigkeitsabkommen 2002 überall in der Schweiz arbeiten – die frühere Begrenzung auf „Grenzzonen“ gibt’s für sie nicht mehr. Hauptsache: Der Wohnsitz bleibt im Ausland und man kehrt wöchentlich zurück.
Der Ausweis G ist für alle gedacht, die in der Schweiz ihr Geld verdienen, aber in Deutschland, Frankreich oder anderswo wohnen bleiben wollen. Er regelt, dass du nicht zum Steuer- oder Versicherungsnomaden wirst – sondern sauber zwischen zwei Systemen pendeln kannst.
Was brauche ich als EU-/EFTA-Bürger, um den Ausweis G zu erhalten?
Damit du überhaupt Anspruch auf den Ausweis G hast, müssen ein paar grundlegende Punkte stimmen.
- Du musst in einem EU-/EFTA-Land wohnen – dauerhaft. Das kann Deutschland sein, aber auch Frankreich, Österreich, Italien, was auch immer. Wichtig ist: dein Hauptwohnsitz ist außerhalb der Schweiz und bleibt es auch.
- Du brauchst einen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber. Es spielt keine Rolle, ob der befristet oder unbefristet ist – aber er muss schriftlich vorliegen.
- Du musst mindestens einmal pro Woche an deinen Wohnsitz zurückkehren. Diese Rückkehrpflicht ist verpflichtend, unabhängig von der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort. Selbst wenn du 900 Kilometer weit weg wohnst – solange du wöchentlich zurückkehrst, passt es.
Es gibt keine geografische Begrenzung mehr auf bestimmte Grenzregionen – das wurde mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU abgeschafft.
Ausweis G beantragen: Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Damit dein Antrag auf den Ausweis G durchgeht, brauchst du eine ganze Reihe an Nachweisen – das Verfahren ist formal, es muss alles vollständig und korrekt sein. Folgendes brauchst du auf jeden Fall:
- Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, mindestens drei Monate gültig
- Eine Wohnsitzbestätigung deiner ausländischen Meldebehörde, die nicht älter als sechs Monate ist
- Eine vollständige Kopie deines Arbeitsvertrags, mit klaren Angaben zu Stellenantritt, Dauer und Arbeitspensum
Wenn du selbständig in der Schweiz tätig sein willst, wird’s noch etwas umfangreicher. Dann brauchst du:
- Einen Businessplan mit Finanzierungsnachweis
- Mietverträge für Geschäftsräume
- Handelsregisterauszug
- Nachweise über Auftragslage und Versicherungsschutz (Kranken- und Unfallversicherung)
In Sonderfällen – z. B. wenn du studierst, ein Praktikum machst oder sich dein Name geändert hat – brauchst du zusätzliche Nachweise. Bei Studierenden z. B. eine Immatrikulationsbescheinigung. Bei Namensänderungen z. B. Heiratsurkunden oder gerichtliche Entscheidungen – und zwar als beglaubigte Kopien.
Das passiert nach dem Antrag für deinen Ausweis G
Der Antrag für die Grenzgängerbewilligung selbst wird nicht von dir gestellt, sondern vom Schweizer Arbeitgeber, bei der zuständigen Einwohnergemeinde am Arbeitsort. Je nach Kanton geht das mittlerweile auch digital – etwa in Zürich oder Basel-Stadt. Dort läuft die Anmeldung online, zum Teil mit digitaler Signatur. Andere Kantone, wie Bern, verlangen immer noch einen Papier-Antrag.
Die Bearbeitungszeit des Antrags für den Ausweis G liegt bei 2 bis 3 Wochen, kann aber – gerade bei selbständiger Tätigkeit – auch mal bis zu 6 Wochen dauern.
Die Kosten? Halten sich in Grenzen: Für Erwachsene etwa 130 CHF, für Minderjährige rund 60 CHF. Die Gebühren setzen sich aus verschiedenen Verwaltungskosten zusammen – z. B. für den Ausweis selbst, die Bearbeitung, ggf. biometrische Erfassung etc.
Sobald du den Ausweis hast, bist du grundsätzlich flexibel: Du kannst den Arbeitgeber wechseln oder in einem anderen Kanton arbeiten – aber du musst solche Änderungen innerhalb von 14 Tagen melden. Und: Wenn du arbeitslos wirst, hast du drei Monate Zeit, um etwas Neues zu finden – sonst verfällt die Bewilligung.
Ausweis G: Rechte, Pflichten, Stolperfallen, die du kennen solltest
Wenn du den Ausweis G hast, darfst du in der ganzen Schweiz arbeiten – du kannst sogar den Kanton oder Arbeitgeber wechseln, musst das aber innerhalb von 14 Tagen melden.
Sozialversicherungsrechtlich gilt: Du bist im Normalfall weiter in deinem Wohnsitzland versichert, es gibt aber Ausnahmen:
- Unfallversicherung (SUVA): Pflicht in der Schweiz
- Pensionskasse (BVG): Ab Jahreslohn von 21.510 CHF Pflicht
- Arbeitslosenversicherung: Leistungen bekommst du im Wohnsitzland
Steuerlich wirst du in der Schweiz quellenbesteuert. Heißt: Der Arbeitgeber zieht direkt von deinem Bruttolohn ab – wie viel, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Für deutsche Grenzgänger heißt das konkret: 4,5 % Quellensteuer in der Schweiz, der Rest wird in Deutschland angerechnet.
Wenn du länger in der Schweiz bleibst (z. B. als Wochenaufenthalter), musst du dich auch dort anmelden – in Zürich z. B. über ein spezielles Formular, teilweise gibt’s sogar regelmäßige Kontrollen. Achtung bei Arbeitslosigkeit: Du darfst den Ausweis nur 3 Monate behalten, danach verfällt er automatisch.
Familiennachzug ist möglich, wenn du genug Platz und Einkommen nachweisen kannst – gilt für Ehepartner und Kinder unter 21.
Ausweis G bei Wochenaufenthalter, Selbstständige und Drittstaatsangehörigen
Nicht jeder Fall passt in die Standard-Schublade. Und genau da wird’s bei der Grenzgängerbewilligung gerne mal etwas knifflig. Denn sobald du aus dem klassischen „Wohnsitz in Deutschland, Job in der Schweiz, tägliches Pendeln“-Muster rausfällst, kommen ein paar Extras ins Spiel – und die haben’s in sich.
Wochenaufenthalter
Wenn du unter der Woche in der Schweiz arbeitest und erst am Wochenende zurück nach Hause fährst, zählst du als Wochenaufenthalter. Du hast dann zwei Wohnsitze – einer offiziell im Ausland (z. B. Deutschland) und einer in der Schweiz. Wichtig: Du musst deinen Schweizer Nebenwohnsitz beim Kanton melden – und zwar als „Wochenaufenthalt“. Steuerlich wird dein Einkommen zwar weiterhin im Ausland versteuert, aber die Schweiz zieht trotzdem Quellensteuer ab.
Ab 2025 wird’s ernst mit der neuen 40%-Regel: Wer mehr als 24 Tage im Jahr im Homeoffice vom Ausland aus arbeitet, fällt nicht mehr unter das alte Steuerabkommen. Dann greift das Wohnsitzland voll zu. Sozialversicherung läuft trotzdem weiterhin über die Schweiz – zumindest, solange du über 8 Stunden pro Woche arbeitest.
Telearbeit & Homeoffice
Homeoffice ist mittlerweile Standard – auch für Grenzgänger. Seit Juli 2023 darfst du bis zu 49,9 % deiner Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, ohne dass dein Status als Grenzgänger flöten geht. Aber ab 2025 gelten neue Steuerregeln: Maximal 24 Tage Homeoffice pro Jahr sind steuerlich neutral.
Ab dem 25. Tag will dein Wohnsitzstaat deinen Lohn voll besteuern. Die Schweiz bleibt in Sachen Sozialversicherung aber zuständig – solange du unter der 50%-Marke bleibst. Arbeitgeber müssen übrigens elektronisch dokumentieren, wann und wie viel du remote gearbeitet hast. Und du selbst solltest deine Rückkehrtage sauber dokumentieren – sonst hast du im Zweifel den Salat.
Selbständige
Selbständig in der Schweiz mit Wohnsitz im Ausland? Ja, geht – aber du musst richtig liefern. Ohne Businessplan, Kundenverträge, Kapitalnachweis und Gewerbeschein bekommst du keinen G-Ausweis. Selbständige zahlen keine Beiträge in die Schweizer Pensionskasse (2. Säule) – das heißt: selbst vorsorgen oder übers Wohnsitzland. Auch bei der Krankenversicherung musst du nachweisen, dass du im Ausland abgesichert bist.
Steuerlich wird’s doppelt kompliziert: Du zahlst Quellensteuer in der Schweiz und musst parallel im Wohnsitzstaat eine Steuererklärung machen. Das DBA regelt, dass die Schweiz max. 4,5 % behalten darf – der Rest wird angerechnet.
Studierende & Praktikanten
Studierende dürfen in der Schweiz arbeiten – aber nur max. 15 Stunden pro Woche, und nur mit gültiger Immatrikulationsbescheinigung. Bei Praktikanten wird’s strenger: Die G-Bewilligung gibt’s nur, wenn du nach Schweizer Mindestlohn bezahlt wirst (ab 2025: 23,50 CHF/Stunde). Der Ausweis läuft immer nur für das laufende Semester und wird nur verlängert, wenn du weiter studierst. Studienabbruch = Ausweis weg.
Drittstaatsangehörige
Wer nicht aus der EU/EFTA kommt, hat’s schwerer. Du musst seit mindestens 6 Monaten in einer anerkannten Grenzzone wohnen (max. 30 km zur Schweiz) und in der Grenzregion des zuständigen Kantons arbeiten. Ein Arbeitgeberwechsel oder Umzug in einen anderen Kanton ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Die G-Bewilligung ist maximal 1 Jahr gültig – und nur für den konkreten Job.
Arbeitslosigkeit
Verlierst du deinen Job, kannst du noch 3 Monate in der Schweiz bleiben – danach ist Schluss, wenn du nichts Neues findest. Arbeitslosengeld bekommst du nicht aus der Schweiz, sondern aus deinem Wohnsitzland. Einzige Ausnahme: Wenn du über 60 bist, kannst du Überbrückungsleistungen beantragen – bis zur Rente.
Familiennachzug
Du willst Frau, Mann oder Kinder mitnehmen? Geht – aber nur unter Bedingungen. Die Wohnung in der Schweiz muss groß genug sein (mind. 12 m² pro Person). Für gleichgeschlechtliche Paare gilt: Anerkennung nur, wenn euer Herkunftsland die Partnerschaft auch offiziell anerkennt.
Kurzaufenthalter & Saisonarbeiter
Für Einsätze unter einem Jahr gibt’s keine G-Bewilligung, sondern die L-Bewilligung. Die ist strikt befristet und kann nicht verlängert werden. Saisonarbeiter – zum Beispiel in der Landwirtschaft – bekommen eine G-Bewilligung mit eingeschränkten Sozialabgaben. Arbeitszeit max. 9 Monate im Jahr.
Sonderfall | Was ist besonders? | Was musst du einreichen? |
Wochenaufenthalter | Du schläfst unter der Woche in der Schweiz, fährst am Wochenende heim. | Mietvertrag oder Wohnbestätigung in CHErklärung vom Arbeitgeber, warum der Aufenthalt notwendig ist |
Selbstständig Erwerbstätig | Du arbeitest nicht angestellt, sondern auf eigene Rechnung in der Schweiz. | Gewerbeanmeldung oder FirmenstatutenNachweis über QualifikationUmsatzprognose für 1. Geschäftsjahr |
Drittstaatsangehörige | Du bist kein EU-/EFTA-Bürger, wohnst aber z. B. in Deutschland. | Wohnsitznachweis: mind. 6 Monate in GrenzregionUnbefristetes AufenthaltsrechtVorrangprüfung nötig |
Praktikum / Ausbildung | Du bist in Ausbildung oder machst ein Praktikum in der Schweiz. | Bestätigung der Ausbildungsstätte (z. B. Schule, Uni, Betrieb)evtl. Immatrikulationsnachweis |
G-Bewilligung für Kurzzeitjobs | Du hast einen befristeten Job in der Schweiz (z. B. 3 Monate Projektarbeit). | Arbeitsvertrag mit exakter LaufzeitRest wie regulärer Antrag (Foto, Ausweis, Meldebescheinigung etc.) |
Statuswechsel (z. B. Heirat) | Du heiratest oder ziehst innerhalb Deutschlands um – das hat Einfluss auf deine Gültigkeit. | Neue Meldebescheinigungggf. neue AnsässigkeitsbescheinigungMitteilung an Gemeinde innert 14 Tagen |
Das ändert sich in 2025 bei der Grenzgängerbewilligung
Ab 2025 dreht die Schweiz an mehreren Stellen an den Stellschrauben beim Grenzgängerrecht – und das spürt man. Die neuen Regeln betreffen vor allem das Thema Homeoffice und Steuerrecht, den komplett digitalen Antragsprozess und Anpassungen bei Kontingenten und Gebühren.
Für die einen wird’s einfacher, für andere hingegen wesentlich komplexer.
Bereich | Änderung ab dem 1. Januar 2025 | Details |
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Telearbeit / Homeoffice | Schweiz darf Grenzgänger auch bei bis zu 40 % Homeoffice besteuern | Gilt ab dem 25. Homeoffice-Tag pro Jahr, bei max. 230 Arbeitstagen. Arbeitgeber müssen Telearbeit elektronisch dokumentieren und melden. |
Digitalisierung | Antragstellung nur noch über EasyGov | Start März 2025. Keine Papierformulare mehr. Digitale Fotos ab Mai Pflicht. Bearbeitung dauert nur noch 5–7 Werktage. |
Kontingente Drittstaaten | Bleiben stabil | 8.500 Bewilligungen, davon 4.500 B und 4.000 L. UK-Sonderregel bis 2027. Kroatien erhält vollen EU-Status – keine Kontingente mehr nötig. |
Gebühren | Einheitliche Gebührenstruktur | 200 CHF für neue Anträge, 150 CHF für Verlängerungen, 75 CHF bei Arbeitgeberwechsel. Einheitlich in allen Kantonen. |
Mobilität innerhalb CH | Arbeitsortwechsel im selben Kanton ohne Meldung möglich | Bei Wechsel in einen anderen Kanton: Meldung innerhalb von 10 Tagen weiterhin notwendig. |
Sozialversicherung | Meldeschwelle Unfallversicherung erhöht, Eintrittsschwelle PK steigt | Unfallversicherungspflicht ab 8 statt 6 Wochenstunden, Pensionskasse greift ab 25.000 CHF Jahreslohn (bisher 21.510). |
Die Zeiten, in denen man mit einem Stapel Papier zur Gemeinde musste, sind endgültig vorbei.
Alles läuft jetzt digital – das spart Zeit, aber du musst besser dokumentieren. Besonders beim Thema Homeoffice wird’s eng: Bis 24 Tage im Jahr ist’s steuerlich kein Problem, ab dem 25. Tag kassiert die Schweiz mit – auch wenn du zu Hause arbeitest. Arbeitgeber müssen die Tage sauber melden.
Die neue Gebührenstruktur bringt Ordnung rein – klar geregelt, was was kostet. Kein Flickenteppich mehr zwischen Zürich, Bern oder Genf.
Für Kroaten endet die Sonderbehandlung – ab 2025 sind sie vollständig gleichgestellt. Drittstaaten wie Indien oder Brasilien bleiben aber unter dem Kontingentdeckel – was aus IT-Perspektive langfristig eher eng wird.
Fazit: Der Antrag ist aufwendig, lohnt sich jedoch in allen Fällen
Wenn du in der Schweiz arbeitest, aber in Deutschland wohnst, kommst du um die G-Bewilligung nicht rum.
Klingt erstmal nach viel Aufwand – und ja, ist es auch. Aber wenn du weißt, was du brauchst, läuft das Ding eigentlich ziemlich rund. Wichtig ist: die richtigen Unterlagen zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Klingt banal, macht aber in der Praxis den Unterschied zwischen reibungsloser Ausstellung und wochenlangem Hin und Her mit der Behörde.
Ab 2025 wird um einiges digitaler: Du musst deine Dokumente noch sauberer vorbereiten und online korrekt hochladen. Kein Platz mehr für vergilbte Kopien oder halbe Infos. Und bei Sonderfällen wie Wochenaufenthalt oder Selbstständigkeit musst du einfach wissen, was du der Behörde liefern musst – sonst stehst du auf der Bremse.
Wer sich früh kümmert, sauber dokumentiert und mit dem Arbeitgeber zusammenarbeitet, hat mit der Grenzgängerbewilligung keine großen Probleme. Wer das Ding auf die lange Bank schiebt oder mit unvollständigen Unterlagen anrückt, merkt schnell: Die Schweizer Verwaltung hat Humor – aber nicht bei sowas.
Also: Ordner anlegen, Unterlagen parat haben, rechtzeitig einreichen. Dann klappt’s auch mit dem G-Ausweis.
FAQ zur Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)
Was ist die Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) in der Schweiz?
Das ist die offizielle Arbeitserlaubnis für Leute, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen – also echte Grenzgänger. Du pendelst regelmäßig, hast deinen Lebensmittelpunkt im EU-/EFTA-Ausland und brauchst eben diesen Ausweis G, um legal in der Schweiz zu arbeiten. Ohne den geht’s nicht.
Was ist der Ausweis für Grenzgänger?
Der G-Ausweis zeigt der Schweiz: Du arbeitest hier, wohnst aber woanders – und kommst mindestens einmal die Woche zurück nach Hause. Er regelt deine Rechte und Pflichten rund ums Arbeiten, Sozialversicherung und Steuern. Quasi dein offizielles „Ja, ich darf hier arbeiten“.
Was bedeutet Aufenthaltstitel G?
Das ist nichts anderes als der formelle Begriff für deinen Status als Grenzgänger. Der Aufenthaltstitel G bedeutet: Du bist kein Schweizer Einwohner, aber darfst hier arbeiten – mit allen dazugehörigen Regeln. Arbeitsort Schweiz, Wohnort im Ausland, Rückkehr mindestens einmal pro Woche – das ist der Deal.
Wie viel kostet eine Grenzgängerbewilligung?
Kommt auf den Kanton an. Ab 2025 wird das Ganze vereinheitlicht:
- Neuantrag: 200 CHF
- Verlängerung: 150 CHF
- Arbeitgeberwechsel: 75 CHF
Vorher lag’s je nach Kanton zwischen 100 und 250 CHF. Die Gebühren zahlt meistens der Arbeitgeber – aber nicht immer, also vorher abklären.
Wann bekommt man einen Ausweis G?
Sobald dein Schweizer Arbeitgeber den Antrag bei der zuständigen Behörde einreicht – mit allen nötigen Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Ausweiskopie, Wohnsitznachweis usw. Bei unbefristeten Verträgen oder Laufzeit über 12 Monate gibt’s den Ausweis für 5 Jahre. Läuft dein Vertrag kürzer, ist die Gültigkeit entsprechend befristet. Dauer: in der Regel 2 bis 3 Wochen – ab 2025 durch Digitalisierung oft nur noch 5–7 Tage.