Arbeitslosengeld in der Schweiz für Grenzgänger
Das solltest du als Grenzgänger wissen
Wenn du als Grenzgänger in der Schweiz arbeitest und in Deutschland wohnst, stellt sich im Falle einer Kündigung schnell die Frage: Wer zahlt eigentlich mein Arbeitslosengeld? Die Antwort ist nicht ganz trivial – denn als Grenzgänger unterliegst du einem eigenen Regelwerk, das auf dem bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz basiert.
In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige zur Zuständigkeit, Leistungsberechnung, Fallstricken und Reformen – inklusive einem Praxisbeispiel. So weißt du genau, worauf du dich vorbereiten musst.
In diesem Beitrag

Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung in der Schweiz: So hoch sind die Beiträge
Als Grenzgänger zahlst du – obwohl du in Deutschland wohnst – Beiträge in die Schweizer Arbeitslosenversicherung ein. Der Beitragssatz liegt bei 2,2 % des AHV-pflichtigen Bruttolohns (Stand 2025). Davon übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 1,1 %. Auf Einkommen über 148.200 CHF fällt zusätzlich ein Solidaritätszuschlag von 1 % an – allerdings ohne Leistungsanspruch.
Die Beiträge werden monatlich direkt von deinem Lohn abgezogen und in den Schweizer Arbeitslosenversicherungsfonds eingezahlt. Das sorgt dafür, dass du bei Kurzarbeit oder Firmeninsolvenzen in der Schweiz abgesichert bist – bei kompletter Arbeitslosigkeit aber greift ein anderes System.
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Zuständigkeit: Wo bekommst du als Grenzgänger Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich gilt das Wohnsitzprinzip: Wenn du als Grenzgänger vollständig arbeitslos wirst, ist die deutsche Agentur für Arbeit zuständig – also dein Wohnortsstaat. Das heißt konkret: Du erhältst deutsches Arbeitslosengeld nach SGB III, allerdings berechnet auf Basis deines Schweizer Gehalts.
Wenn du hingegen in der Schweiz in Teilzeit arbeitest und eine Vollzeitstelle suchst, ist das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in der Schweiz zuständig. Ausnahmen bestätigen die Regel: Bei Kurzarbeit, Schlechtwetterausfällen oder Firmeninsolvenz springt weiterhin die Schweiz ein und zahlt direkt.
Wie lange muss ich in der Schweiz gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld zu bekommen?
Wenn du Arbeitslosengeld beziehen willst, musst du in der Regel mindestens 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Anmeldung gearbeitet haben – und zwar in einer beitragspflichtigen Anstellung.
Diese Zeit nennt sich Rahmenfrist. Selbstständige zählen dabei nicht, weil sie keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zahlen.
Sonderfall: Anspruch schon nach 6 Monaten
In bestimmten Fällen reicht auch eine kürzere Arbeitszeit von nur 6 Monaten, etwa wenn du:
- zuvor in einem Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Staat gearbeitet hast
- danach mindestens 6 Monate in der Schweiz angestellt warst
- oder wenn du Beiträge in einem EU- oder EFTA-Land geleistet hast und zuletzt in der Schweiz gearbeitet hast
Für Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland gilt: Wenn du in der Schweiz gearbeitet hast, aber zum Beispiel in Deutschland wohnst, bekommst du dein Arbeitslosengeld in der Regel im Wohnland – nicht in der Schweiz. Dafür müssen aber auch dort gewisse Bedingungen erfüllt sein.
Fristverlängerung bei Kinderbetreuung
Wenn du ein oder mehrere Kinder unter 10 Jahren betreut hast, kann sich deine Rahmenfrist von zwei auf bis zu vier Jahre verlängern. Für jedes weitere Kind kommen maximal zwei Jahre obendrauf. So musst du die 12 Monate Arbeit nicht in zwei Jahren, sondern in einem erweiterten Zeitraum nachweisen.
Arbeitslosengeld ohne reguläre Beitragszeit
Du kannst auch ohne reguläre Beitragszeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, z. B. wenn du:
- gerade eine Ausbildung abgeschlossen hast und schon lange in der Schweiz wohnst (mind. 10 Jahre)
- krank, verunfallt oder in Mutterschaft warst
- in einer geschlossenen Einrichtung warst
- oder wenn du durch Lebensereignisse wie Scheidung, Todesfall oder Wegfall einer IV-Rente gezwungen bist, zu arbeiten
Diese Personen gelten als beitragsfrei versichert – in der Regel gibt es dann 90 Taggelder.
Wie viele Tage bekommst du Arbeitslosengeld ausgezahlt?
Die Anzahl der Taggelder hängt davon ab, wie lange du gearbeitet hast, wie alt du bist und ob du Kinder hast:
- 90 Taggelder: bei beitragsfreier Versicherung
- 200 Taggelder: bei 12–24 Monaten Beitragszeit, unter 25 Jahren, ohne Kinder
- 260 Taggelder: bei 12–18 Monaten Beitragszeit, über 25 oder mit Kindern
- 400 Taggelder: bei 18–24 Monaten Beitragszeit, über 25 oder mit Kindern
- 520 Taggelder: bei 22–24 Monaten Beitragszeit, ab 55 Jahren oder mit IV-Rente ab 40 %
In den meisten Fällen brauchst du 12 Monate Arbeit innerhalb von zwei Jahren, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen – etwa bei Kinderbetreuung, Krankheit oder besonderen Lebenslagen.
Die Anzahl der Taggelder hängt von deinem Alter, deiner Familiensituation und der Beitragszeit ab.
Arbeitslosengeld beantragen: So funktioniert’s Schritt für Schritt
Wenn du kündigst oder gekündigt wirst, hast du bestimmte Melde- und Mitwirkungspflichten gegenüber der Agentur für Arbeit:
- Spätestens 3 Monate vor Vertragsende musst du dich arbeitssuchend melden – bei kurzfristiger Kündigung spätestens innerhalb von 3 Tagen.
- Wichtigstes Dokument: Das Formular PD U1, das die Schweizer Beitragszeiten nachweist. Das erhältst du von deinem Schweizer Arbeitgeber oder direkt von der Ausgleichskasse – Bearbeitungszeit: 6–8 Wochen.
- Zusätzlich brauchst du deinen Arbeitsvertrag, aktuelle Lohnabrechnungen und den Grenzgängerausweis G.
Die Arbeitsagentur berechnet dein Arbeitslosengeld dann auf Basis deines umgerechneten Bruttogehalts aus der Schweiz. Du erhältst in der Regel 60 % deines letzten Nettoverdienstes, mit Kind 67 %. Der Höchstbetrag liegt bei 8.050 € pro Monat (Stand 2025).
Sonderfälle und typische Fallstricke beim Arbeitslosengeld für Grenzgänger
Ein großer Stolperstein ist das Formular PD U1 – hier entstehen viele Fehler.
Fast ein Viertel aller Anträge (2024: 23 %) wurden wegen falscher Lohnangaben abgelehnt. Achte also genau auf die Angaben und dokumentiere alles sauber. Der Grenzgängerausweis G spielt ebenfalls eine zentrale Rolle: Er ist 5 Jahre gültig bei unbefristeten Verträgen, bei befristeten Jobs nur so lange wie dein Arbeitsvertrag.
Verlierst du deinen Grenzgängerstatus – etwa weil du mehr als 60 Tage im Jahr nicht an deinen Wohnsitz in Deutschland zurückkehrst –, verlierst du auch deine Ansprüche auf deutsches Arbeitslosengeld. Dann greift das Tätigkeitsstaatprinzip, und du musst dein Arbeitslosengeld direkt in der Schweiz beantragen – oft mit weniger vorteilhaften Konditionen.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für Grenzgänger in der Schweiz?
Wenn du in der Schweiz arbeitest und in Deutschland wohnst, bekommst du dein Arbeitslosengeld nicht von der Schweiz, sondern aus Deutschland. Grundlage ist dein Schweizer Bruttolohn, berechnet wird aber nach deutschem Recht.
Die Bundesagentur für Arbeit schaut sich dein Jahresgehalt in der Schweiz an, rechnet es in Euro um und zieht eine pauschale Sozialabgabe von 20 % plus die geschätzte Lohnsteuer ab.
Was übrig bleibt, nennt sich Leistungsentgelt. Davon bekommst du 60 %, wenn du keine Kinder hast, oder 67 %, wenn du Kinder hast – pro Tag. Und daraus ergibt sich dein monatliches Arbeitslosengeld. Ein Rechenbeispiel: Verdienst du 7.500 CHF im Monat (also 90.000 CHF im Jahr), ergibt das bei einem Kurs von 1,05 etwa 94.500 € jährlich. Abzüglich Steuer und Sozialabgaben bleibt ein tägliches Leistungsentgelt von rund 155 €.
Mit Kind bekommst du 67 % davon, also etwa 104 € am Tag – rund 3.120 € im Monat. Wichtig: Es gibt eine Obergrenze. Egal wie viel du in der Schweiz verdient hast – maximal werden rund 8.050 € im Monat zur Berechnung angesetzt.
Was musst du beachten und welche Unterlagen brauchst du?
amit die Bundesagentur für Arbeit deine Leistungen berechnen kann, musst du ein paar Dinge einreichen:
- PD U1-Formular (Nachweis deiner Beiträge in der Schweiz)
- Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate (in CHF, ggf. mit Übersetzung)
- Deine Grenzgängerbewilligung G
Die Bearbeitung dauert im Schnitt 6 bis 8 Wochen – rückwirkend gezahlt wird ab dem Tag, an dem du dich meldest.
Achtung: Wenn du zwischendurch in Kurzarbeit bist oder wetterbedingt nicht arbeiten kannst, greift das Schweizer System. Dann bekommst du 80 % deines Lohns von der Arbeitslosenversicherung in der Schweiz. Auch bei Langzeitarbeitslosigkeit gibt es Unterschiede.
In Deutschland bekommst du maximal 24 Monate Arbeitslosengeld. Danach kannst du unter Umständen in die Grundsicherung (SGB II) wechseln – das gilt aber nur, wenn du dort auch wohnst und keine weiteren Ansprüche mehr hast. Mutterschaft oder Erwerbsausfall in der Schweiz fällt dagegen unter Schweizer Regeln, z. B. über die Erwerbsersatzordnung (EO).
Vergleich: Arbeislosengeld in der Schweiz vs. Grenzgänger in Deutschland
| Deutschland | Schweiz | |
| Maximalbetrag (2025) | 8.050 €/Monat | 12.350 CHF/Monat |
| Auszahlungsdauer | 12–24 Monate | 400 Taggelder (ca. 18 Monate) |
| Wartezeit | Keine | 5 Tage |
| Leistungshöhe | 60–67 % des Nettoeink. | 70–80 % des Bruttolohns |
Im Vergleich zu in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmenden haben Grenzgänger spürbare Unterschiede beim Arbeitslosengeld. In der Schweiz bekommst du 80 % vom letzten Bruttolohn, die maximale Bezugsdauer liegt bei 520 Tagen – in Deutschland sind es 60–67 % vom Netto und maximal 24 Monate.
Es gibt auch keine Karenzzeit in Deutschland, in der Schweiz dagegen fünf Tage. Die Bemessungsgrenze für die Beiträge liegt in der Schweiz aktuell bei 148.200 CHF, in Deutschland bei 85.200 € (West).
Unterm Strich heißt das: Als Grenzgänger hast du meist 15–25 % weniger Geld, wenn du arbeitslos wirst.
Reformen ab 2026: Das ändert sich für Grenzgänger beim Arbeitslosengeld
Ab 2026 soll das Verfahren einfacher und digitaler werden. Geplant ist ein automatisierter Austausch des PD U1-Dokuments auf Blockchain-Basis – dadurch würde die Bearbeitungszeit von derzeit 6–8 Wochen auf wenige Tage schrumpfen.
Außerdem soll eine neue Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen kommen: Dann würden Schweizer Löhne künftig ohne Obergrenze in die Berechnung des deutschen Arbeitslosengeldes einfließen – was gerade für gutverdienende Grenzgänger einen großen Vorteil bringen würde.
Beispiel: Wie viel Arbeitslosengeld bekommst du als Grenzgänger?
Nehmen wir Paul, der in Basel als IT-Spezialist 100.000 CHF/Jahr verdient und in Lörrach wohnt. Nach der Kündigung beantragt er Arbeitslosengeld in Deutschland.
Seine Daten:
- Schweizer Bruttolohn: 100.000 CHF ≈ 95.000 € (Wechselkurs 1 CHF ≈ 0,95 €)
- Deutsches Nettoäquivalent: ~70.000 €
- Mit Kind: 67 % davon = ca. 3.900 €/Monat Arbeitslosengeld
Paul muss sich vorab beim Amt melden, das PD U1 frühzeitig einreichen und bekommt dann sein Arbeitslosengeld monatlich auf sein deutsches Konto überwiesen. Wichtig ist, dass er während der Zeit der Arbeitslosigkeit zumutbare Jobangebote annimmt und regelmäßig Kontakt mit der Agentur hält.
Du willst wissen wie viel Netto bei einem Schweizer Brutto-Lohn als Grenzgänger übrig bleibt? Finde es jetzt heraus mit unseren Nettolohnrechner für die Schweiz.
Fazit: Arbeitslosengeld als Grenzgänger
Ja, als Grenzgänger hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld – aber nur, wenn du deinen Grenzgängerstatus strikt einhältst und alle Anträge und Unterlagen sauber vorbereitest. Die Leistung richtet sich nach deinem Schweizer Gehalt, wird aber nach deutschem Recht gezahlt – mit klaren Obergrenzen. Die geplanten Reformen ab 2026 versprechen mehr Fairness und weniger Bürokratie.
Was du unbedingt beachten solltest:
- Frühzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit
- Frühzeitige Beantragung des PD U1
- Nachweis des Grenzgängerstatus (max. 60 Nichtrückkehrtage)
- Lückenlose Dokumentation von Lohn und Tätigkeit
Tipp: Am besten legst du dir einen Ordner (digital und analog) an, in dem du alle Grenzgänger-Unterlagen sammelst. So bist du auf alles vorbereitet – egal ob Kündigung, Kurzarbeit oder Jobwechsel.
FAQ – Arbeitslosengeld in der Schweiz als Grenzgänger
Als Grenzgänger bekommst du Arbeitslosengeld aus Deutschland – und zwar auf Basis deines Schweizer Bruttolohns, der in Euro umgerechnet wird. Die Bemessung erfolgt wie bei regulären ALG-I-Beziehern in Deutschland:
- 60 % deines letzten Nettoeinkommens
- 67 %, wenn du mindestens ein Kind hast
- Aber: Es gibt eine Obergrenze, und die liegt aktuell (2025) bei 8.050 € pro Monat. Also selbst wenn du in der Schweiz ein sehr hohes Einkommen hattest, deckelt Deutschland das ALG.
Ein Beispiel: Du hast in der Schweiz 100.000 CHF pro Jahr verdient → umgerechnet ca. 95.000 € → deutsches Netto vielleicht ca. 70.000 €. Dann bekommst du etwa 3.500–3.900 € im Monat, je nach Familiensituation.
Ganz klar: Wenn du in Deutschland wohnst, bekommst du Arbeitslosengeld auch aus Deutschland – selbst wenn du in der Schweiz gearbeitet hast. Das ist durch das deutsch-schweizerische Abkommen geregelt. Wichtig ist nur, dass du deinen Grenzgängerstatus einhältst:
- Tägliche oder mindestens wöchentliche Rückkehr nach Deutschland
- Maximal 60 Nichtrückkehrtage pro Jahr
Wenn du gekündigt wirst oder dein Vertrag ausläuft, ist die Agentur für Arbeit in Deutschland für dich zuständig. Du meldest dich dort arbeitslos – und bekommst deine Leistungen auch von dort. Nur bei Kurzarbeit oder Insolvenzen springt ausnahmsweise mal die Schweiz ein.
Mehr zur 60-Tage-Regelung für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz erfährst du in diesem Beitrag.
Nicht direkt – du bekommst das Geld nicht aus der Schweiz, sondern aus Deutschland, aber: Deine Schweizer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (die du jeden Monat automatisch gezahlt hast) werden voll angerechnet. Dafür brauchst du das Formular PD U1 – das weist deine Schweizer Beitragszeiten nach und ist Pflicht für deinen Antrag bei der Agentur für Arbeit.
Die Schweiz behält also ihre Beiträge ein – aber im Fall der Arbeitslosigkeit zahlt Deutschland, und zwar nach deutschem Recht, mit deutscher Obergrenze, aber auf Basis deines Schweizer Lohns.
Ja, absolut – wenn du als Grenzgänger in Deutschland wohnst.
Entscheidend ist, dass du die Rückkehrpflicht eingehalten hast (max. 60 Tage im Jahr darfst du nicht zurückkehren). Und dass du nachweislich Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in der Schweiz gezahlt hast – was bei jedem normalen Arbeitsverhältnis automatisch geschieht. Dann meldest du dich bei der Agentur für Arbeit, reichst das PD U1 und deinen Grenzgängerausweis G ein, und bekommst ganz regulär dein Arbeitslosengeld nach deutschem Recht.






