Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland: Was du jetzt wissen musst
Ein Leitfaden für Grenzgänger, die zurück nach Deutschland wollen.
Du hast als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet und planst nun deine Rückkehr nach Deutschland? Dann stehen dir einige wichtige Entscheidungen und administrative Schritte bevor. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung und einem klaren Plan meisterst du diese Übergangsphase ohne unnötigen Stress.
In diesem Ratgeber zeigen wir dir, welche Themen du bei deiner Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland unbedingt beachten solltest – von der Krankenversicherung über deine Altersvorsorge bis hin zu steuerlichen Fragen.
In diesem Beitrag

Die ersten Schritte nach der Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland
Meldepflicht nicht vergessen
Sobald du wieder in Deutschland wohnst, musst du dich unverzüglich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Das ist nicht nur Pflicht, sondern auch wichtig für alle weiteren Schritte. Parallel dazu solltest du dich bei den schweizerischen Behörden abmelden – insbesondere bei der AHV und anderen Schweizer Sozialversicherungen.
Dokumentation ist alles
Bevor du alle Akten archivierst: Stelle sicher, dass du alle wichtigen Unterlagen griffbereit hast. Dazu gehören:
- Arbeitsverträge
- Steuerbescheide
- Versicherungsnachweise
- Gehaltsnachweise
Diese Dokumente brauchst du später für Ansprüche und Berechnungen – bewahre sie sorgfältig auf.
Krankenversicherung: Was passiert nach der Rückkehr aus der Schweiz?
Die Frage nach der Krankenversicherung ist für viele Rückkehrer eine der dringendsten. Die gute Nachricht: Du hast grundsätzlich Anspruch auf Wiedereintritt in die Versicherung, bei der du vor deinem Aufenthalt in der Schweiz versichert warst.
Je nach Versicherungsmodell gelten unterschiedliche Regelungen
Schweizer KVG (Krankenversicherungsgesetz): Diese Versicherung erlischt automatisch mit dem Ende deiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Du musst sie aktiv kündigen.
Deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Wenn du direkt Mitglied warst, bleibt deine Mitgliedschaft bestehen – du kannst einfach weitermachen.
Private Krankenversicherung (PKV): Diese kannst du weiterhin nutzen, sofern keine Versicherungspflicht in Deutschland besteht.
Wann bist du in Deutschland versicherungspflichtig?
Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung tritt ein, wenn dein Einkommen aus deutscher Tätigkeit unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 Euro (Stand 2025) liegt.
Deine Altersvorsorge bleibt nicht in der Schweiz hängen
Viele Grenzgänger fragen sich: Was passiert jetzt mit meiner Altersvorsorge? Hier gibt es gute Nachrichten, aber auch wichtige Entscheidungen zu treffen.
AHV-Rente: Dein Anspruch bleibt bestehen
Deine Rentenansprüche aus der schweizerischen AHV bleiben vollständig erhalten. Auch wenn du in Deutschland wohnst, wird dir diese Rente bei Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz garantiert dir die Auszahlung ins Ausland – du verlierst also nichts.
Pensionskasse: Hier musst du aktiv werden
Anders sieht es bei deiner Pensionskasse (2. Säule) aus. Das Guthaben wird nicht automatisch nach Deutschland übertragen. Du hast verschiedene Optionen:
Übertrag in eine Freizügigkeitsstiftung: Du kannst dein Guthaben in der Schweiz auf einem Freizügigkeitskonto parkieren. So bleibt es verzinst erhalten, bis du in Rente gehst.
Barauszahlung prüfen: Unter bestimmten Bedingungen ist eine Barauszahlung möglich. Wichtig zu wissen: Wenn du nach dem 1. Juni 2007 aus der Schweiz ausgereist bist, kannst du dir den überobligatorischen Teil auszahlen lassen. Der obligatorische Teil ist jedoch nur unter Vorbehalt auszahlbar.
Transfer in die deutsche Rentenversicherung: Rechtlich möglich, aber in der Regel nicht attraktiv. Lass dich hier unbedingt individuell beraten.
Unser Tipp: Die Entscheidung über eine Barauszahlung solltest du nicht überstürzt treffen. Steuerliche Nachteile oder der Verlust von Zinsen können die Folge sein. Eine persönliche Beratung hilft dir, die beste Lösung für deine Situation zu finden.
Arbeitslosengeld: Deine Ansprüche nach der Rückkehr aus der Schweiz
Falls du nach deiner Rückkehr erst einmal arbeitslos bist, gibt es auch hier gute Nachrichten: Du hast Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld. Nach dem Wohnsitzprinzip ist die deutsche Agentur für Arbeit für dich zuständig.
Das musst du beachten
Arbeitslosmeldung innerhalb von drei Monaten: Melde dich rechtzeitig arbeitslos – spätestens drei Monate nach deiner Rückkehr.
Versicherungszeiten werden anerkannt: Deine Versicherungszeiten aus der Schweiz werden für den deutschen Anspruch berücksichtigt.
Keine Zwischenbeschäftigung nötig: Da du als Grenzgänger gearbeitet hast, brauchst du keine Zwischenbeschäftigung in Deutschland.
Wie hoch fällt dein Arbeitslosengeld aus?
Das Arbeitslosengeld wird auf Basis deines Schweizer Gehalts berechnet – allerdings mit einer Obergrenze von 8.050 Euro pro Monat (Stand 2025).
Steuern: Das Ende deiner Grenzgängereigenschaft
Mit deiner Rückkehr nach Deutschland endet auch deine Grenzgängereigenschaft. Das bedeutet: Das Doppelbesteuerungsabkommen gilt für dich nicht mehr, und du bist ab sofort wieder vollständig in Deutschland steuerpflichtig.
Deine letzte Steuererklärung als Grenzgänger
Du musst eine abschließende Steuererklärung als Grenzgänger einreichen, die deinen Quellensteuer-Nachweis enthält. Informiere dein Finanzamt über das Ende deiner Grenzgängertätigkeit – das gehört zu deinen Pflichten.
Frist beachten: Die Steuererklärung muss bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden.
Was passiert mit deinen künftigen Schweizer Rentenzahlungen?
Wenn du später AHV-Renten oder Pensionskassenzahlungen erhältst, unterliegen diese bei Wohnsitz in Deutschland der deutschen Besteuerung. Die in der Schweiz einbehaltene Quellensteuer wird angerechnet.
Deine Checkliste für die Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland
Damit du keinen wichtigen Schritt vergisst, haben wir dir eine Checkliste mit allen Fristen zusammengestellt:
Unmittelbar nach der Rückkehr
[ ] Anmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt
[ ] Abmeldung bei schweizerischen Sozialversicherungen
[ ] Kündigung der Schweizer Krankenversicherung (falls zutreffend)
Innerhalb von drei Monaten
[ ] Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit (falls arbeitslos)
[ ] Information des deutschen Finanzamts über Ende der Grenzgängertätigkeit
Bis zum 31. Mai des Folgejahres
[ ] Einreichung der letzten Steuererklärung als Grenzgänger
Fazit: Gut vorbereitet zurück nach Deutschland
Die Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen – mit der richtigen Planung und rechtzeitiger Umsetzung aller Formalitäten meisterst du diesen Übergang jedoch ohne Probleme.
Wichtig ist vor allem: Bewahre alle Unterlagen gut auf, halte Fristen ein und scheue dich nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Besonders bei Entscheidungen rund um deine Pensionskasse und steuerliche Fragen kann eine individuelle Beratung bares Geld wert sein.
Du hast Fragen zu deiner Rückkehr aus der Schweiz?
Als erfahrene Grenzgängerberatung begleiten wir dich auch bei deiner Rückkehr aus der Schweiz. Ob es um deine Krankenversicherung, steuerliche Fragen oder deine Altersvorsorge geht – wir sind für dich da.
Vereinbare jetzt dein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch und gehe deinen nächsten Schritt mit der Sicherheit, alles richtig zu machen.
FAQ – Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland
Ja. Wenn du nicht mehr in der Schweiz arbeitest, ist eine Abmeldung zwingend erforderlich, um keine unnötigen Beiträge zu zahlen.
Dein angespartes Guthaben wird in eine Freizügigkeitsstiftung überführt. Eine Auszahlung ist unter bestimmten Bedingungen möglich, z. B. bei vollständiger Auswanderung.
Ja. Rentenansprüche (AHV, ggf. Pensionskasse) bleiben bestehen und werden bei Renteneintritt ausgezahlt – auch wenn du in Deutschland lebst.
Du musst dich in Deutschland neu versichern, es sei denn, du warst bereits in der deutschen GKV. Dann bleibt dein Status bestehen. Eine Versicherungslücke musst du unbedingt vermeiden.
Du bist ab Rückkehr wieder vollständig in Deutschland steuerpflichtig. Das Finanzamt muss über das Ende deiner Grenzgängertätigkeit informiert werden.
Ja, wenn du innerhalb der letzten zwei Jahre versicherungspflichtig in der Schweiz gearbeitet hast. Die Zeiten werden in Deutschland anerkannt (EU-Regelung).







